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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 15.07.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Angebots der S&S Internet Systeme GmbH durch Unternehmen.

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen der AGB

1.1 Für die Leistungen, die Sie als Unternehmer als natürliche oder juristische Person („Händler“) auf den Websiten www.eu-neuwagen.de und www.neuwagenmarkt.de sowie auf den von uns betriebenen mobilen Applikationen („Apps“) (zusammen „Angebot“) beziehen oder nutzen können, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des von Ihnen gewählten Leistungspakets, ferner unsere Hinweise zum Datenschutz. Es handelt sich um Dienstleistungen der S&S Internet Systeme GmbH („S&S Internet Systeme“), Urftstraße 64, 41239 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführung.

1.2 Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn S&S Internet Systeme diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Händlers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 S&S Internet Systeme behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine rückwirkende Änderung erfolgt nur zur Erfüllung einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Verpflichtung oder wenn dies für den Händler vorteilhaft ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“).

§ 2 Leistungsgegenstand und -Änderungen

2.1 Das Angebot von S&S Internet Systeme ermöglicht dem Händler die Vermarktung von Fahrzeugen sowie weitere, hiermit in Zusammenhang stehende Leistungen, auch Dritter, zu beziehen oder anzubieten. Der mit dem Händler vereinbarte Umfang der jeweiligen Leistungen sowie die einschlägigen Entgelte hängen von dem vom Händler gewählten Leistungspaket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung ab.

2.2 Die Inanspruchnahme der Angebote durch den Händler ist lediglich in dem durch diese AGB (insbesondere Ziffer 3) und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.

2.3 S&S Internet Systeme behält sich das Recht vor, auch die kostenpflichtigen Dienste oder Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Händler dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht insoweit nicht. Insbesondere gilt dies für Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von S&S Internet Systeme ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

2.6 Die nach der P2B-Verordnung und den Leitlinien der Kommission wesentlichen Kriterien, die die Platzierung der Inhalte des Händlers in den Angeboten von S&S Internet Systeme bestimmen, gelten wie folgt:

Löst ein Nutzer auf der Plattform eine Fahrzeugsuche unter Angabe bestimmter Parameter aus, wird ihm grundsätzlich eine Ergebnisliste mit den Inseraten, die diese Parameter erfüllen, in einer Standardsortierung angezeigt („Preis aufsteigend“). Der Nutzer hat zudem die Möglichkeit, die Sortierung der angezeigten Inserate durch eine entsprechende Einstellung eines Sortierkriteriums vorzunehmen. Nach derzeitigem Stand können neben der Standardsortierung „Preis aufsteigend“ mitunter folgende Sortierungskriterien ausgewählt werden:

  • Preis (aufsteigend oder absteigend)
  • Leistung (aufsteigend oder absteigend)
  • Erstzulassung (aufsteigend oder absteigend)
  • Laufleistung (aufsteigend oder absteigend)

Im Falle einer durch den Nutzer gewählten Sortierung sind die Ergebnisse ausschließlich nach diesem Sortierungskriterium angeordnet. S&S Internet Systeme ist zur jederzeitigen Änderung der Sortierkriterien und der Anzeige der Ergebnisliste berechtigt.

§ 3 Nutzungsrechte

3.1 Im Zeitpunkt der Übermittlung an S&S Internet Systeme räumt der Händler S&S Internet Systeme an den übermittelten Inhalten die folgenden nicht-ausschließlichen, übertragbaren, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte ein, soweit der Umfang der Rechteeinräumung nicht für ein jeweiliges Leistungspaket ausdrücklich anderweitig geregelt ist:

  • das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
  • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
  • das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden (z.B. Formate und Auflösungen zu ändern, Bildbestandteile hinzuzufügen, Darstellungen in anderem Kontext, etc.);
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, die Inhalte in unkörperlicher Form wiederzugeben, insbesondere durch öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte in sämtlichen Medien (insbesondere Webseiten und Apps), unabhängig von verwendeter Technologie und Übertragungsweg; und
  • die Berechtigung, die in die Datenbank eingestellten Inhalte unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Analyse, der Weiterentwicklung der Plattform, Produktentwicklung und -vermarktung sowie der Bewerbung der Angebote und Leistungen im vorgenannten Umfang zu nutzen. S&S Internet Systeme ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Mangels einer ausdrücklichen Regelung macht sich S&S Internet Systeme die Inhalte des Händlers insbesondere nicht zu eigen. Der Händler sichert zu, dass Rechte im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang übertragen oder eingeräumt werden.

3.2 Hinsichtlich aller im Angebot von S&S Internet Systeme zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte, Inserate) oder Kennzeichen (Marken, Firmennamen, Logos) können Schutzrechte von S&S Internet Systeme oder von dritten Lizenzgebern bestehen, insbesondere aus Urheber-, Marken-, und / oder Wettbewerbsrecht. Nur soweit dies für eine vertragsgemäße Inanspruchnahme der Angebote von S&S Internet Systeme durch den Händler zwingend erforderlich ist, erhält der Händler ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die jeweiligen Inhalte und Kennzeichen im entsprechenden Umfang zu nutzen. Jedwede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung, die nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist, stellt einen Missbrauch dar und wird von S&S Internet Systeme zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet. Als Missbrauch gilt insbesondere

  • die automatisierte Abfrage der Datenbank mittels Software oder
  • das Kopieren der Inhalte der Datenbank (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) und das Zugänglichmachen auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich gleichzeitig um Inhalte des Händlers.

Der Händler verpflichtet sich ausdrücklich, jeden Missbrauch zu unterlassen. Der Händler erkennt an, dass sich diese Verpflichtung auch auf sämtliche Inhalte anderer Händler oder Dritter, die im Angebot verfügbar gemacht werden, bezieht.

3.3 Soweit dem Händler anlässlich der Durchführung des Vertrags von S&S Internet Systeme und/oder Dritten Softwarelösungen oder -programme („Software“) zur Verfügung gestellt wurden, erhält er hieran ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der Vereinbarung zur Nutzung der Software, höchstens jedoch mit Ende der Vertragslaufzeit, beschränktes Recht, die Software auf einer einzigen von ihm genutzten Hardwareeinheit zu verwenden. Der Händler ist zur Unterlizensierung nicht berechtigt, jedoch ist die Nutzung durch Filialbetriebe des Händlers zulässig. Der Händler ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, dekompilieren oder zu rekonstruieren, soweit dies nicht urheberrechtsgesetzlich erlaubt ist. Die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte enden mit Ende der Vereinbarung zur Nutzung der Software oder spätestens der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Im Falle der physischen Überlassung ist der Händler verpflichtet, die Software nebst allen eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an S&S Internet Systeme zurückzugeben oder S&S Internet Systeme die Löschung schriftlich zu bestätigen.

3.4 Für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung der in Ziffer 3.2 und 3.3 genannten Rechte verpflichtet sich der Händler, an S&S Internet Systeme eine nach billigem Ermessen von S&S Internet Systeme festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, die vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit geprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten, Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung

4.1 Um die Leistungen nutzen zu können, muss sich der Händler registrieren. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.

4.2 Der Händler verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Der Händler verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist der Händler verpflichtet, einen Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszug und andere Unterlagen und Nachweise vorzulegen bzw. zu aktualisieren, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

4.3 Mit der Absendung der Registrierungsdaten an S&S Internet Systeme wird S&S Internet Systeme ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet.

4.4 Über die Annahme des Angebots entscheidet S&S Internet Systeme nach freiem Ermessen. Bestätigt S&S Internet Systeme die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail an die vom Händler angegebene E-Mail- Adresse, ist der Händler an sein Angebot nicht mehr gebunden. Mit Bestätigung des Angebots durch S&S Internet Systeme kommt ein Vertrag zwischen dem Händler und S&S Internet Systeme zu Stande.

4.5 Bei Vertragsschlüssen unter Unternehmern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.

4.6 Je Händler ist nur eine Registrierung gestattet. Unterhält ein Händler jedoch mehrere Filialen, ist jede Filiale separat zu registrieren. Die Registrierung bei S&S Internet Systeme ist nicht übertragbar.

4.7 Der Händler verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. S&S Internet Systeme weist darauf hin, dass S&S Internet Systeme-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, den Händler nach seinem Passwort zu fragen.

4.8 Der Händler haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist S&S Internet Systeme unverzüglich per E-Mail zu benachrichtigen.

§ 5 Preise

5.1 Der Basispreis für die Dienstleistungen von S&S Internet Systeme richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket. Nimmt der Händler mehr Leistungen in Anspruch, als mit dem Leistungspaket vertraglich vereinbart wurde, stellt S&S Internet Systeme ihm diese Leistungen entsprechend der im Leistungszeitpunkt gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung, sofern nicht abweichende Preise individualvertraglich vereinbart sind.

5.3 Preisanpassungen, die während der Laufzeit der Vereinbarung wirksam werden sollen, werden dem Händler 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Händler hat im Fall von Preisanpassungen, die außerhalb des Rahmens der in Ziffer

5.2 vereinbarten Preisanpassung liegen, das Recht, den Vertrag außerordentlich bis und mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

5.4 Macht der Händler nicht von vorgenanntem Kündigungsrecht Gebrauch oder nimmt der Händler nach Inkrafttreten einer Preisanpassung gem. Ziffer 5.3 eine eindeutige bestätigende Handlung vor, insbesondere das Angebot von S&S Internet Systeme durch Einstellen weiterer Angebote oder Inserate weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar. Auf diese Rechtsfolgen wird in der Mitteilung zur Preisanpassung hingewiesen. Ein fehlender Hinweis hindert das Wirksamwerden nicht, soweit dies nach der P2B-Verordnung nicht notwendig wäre.

§ 6 Zahlung, Fälligkeit, Verzug

6.1 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt S&S Internet Systeme ihre Leistungen monatlich in elektronischer Form in Rechnung. Dies erfolgt durch Zusendung oder Benachrichtigung zum Download. Der Rechnungsbetrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.

6.2 Der Händler gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen ist. Im Verzugsfall ist S&S Internet Systeme berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

§ 7 Dauer des Vertrags, Kündigung

7.1 Die Dauer des Vertrages sowie Kündigungsfristen richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Leistungspaketes. In Ermangelung einer solchen Regelung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Monatsende. Wird ein Vertrag mit Mindestlaufzeit nicht zum Ende des letzten Monats der Mindestlaufzeit gekündigt, läuft dieser Vertrag im Zweifel als unbefristeter Vertrag weiter. Es gilt dann die ordentliche Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht S&S Internet Systeme insbesondere zu,

a. wenn der Händler wiederholt Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt.

b. wenn sich der Händler länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

c. wenn der Händler zahlungsunfähig wird (also z. B. Gehaltsforderungen oder Lieferantenforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist;

7.3 Für den Händler kann bei bestimmten AGB-Änderungen ein Kündigungsrecht gem. Art. 3 Abs. 2 der P2B-Verordnung bestehen.

7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält S&S Internet Systeme Zugriff zu den übermittelten Informationen, insbesondere zu den übermittelten Inhalten gem. der Rechteeinräumung gem. Ziffer 3.1 sowie den generierten Informationen. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen können den Hinweisen zum Datenschutz entnommen werden.

§ 8 Sperrung von Inhalten oder des Zugangs, sonstige Sanktionen, Beschwerdemanagement und Mediation

8.1 Die Aufnahme von Inhalten des Händlers in das Internetangebot liegt im vernünftigen Ermessen von S&S Internet Systeme. S&S Internet Systeme wird das Einstellen von Inhalten des Händlers insbesondere dann verweigern bzw. eingestellte Inhalte dauerhaft oder vorübergehend entfernen, wenn diese

  • nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von S&S Internet Systeme entsprechen oder
  • der begründete Verdacht besteht, dass ein oder mehrere Inhalte rechtswidrig sind.

8.2 Wird ein vom Händler eingestellter Inhalt von dritter Seite beanstandet, so ist S&S Internet Systeme zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Inhalte unverzüglich und ohne jegliche Prüfung aus dem Angebot von S&S Internet Systeme dauerhaft oder vorübergehend zu entfernen.

8.3 S&S Internet Systeme ist berechtigt, den Zugang des Händlers unverzüglich zu sperren, wenn

  • der Händler wiederholt gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von S&S Internet Systeme verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden;
  • sich der Händler im Zahlungsverzug befindet, seine Einzugsermächtigung zurückgezogen oder einer Lastschrift unberechtigt widersprochen hat;
  • der begründete Verdacht besteht, dass ein Dritter den Zugang des Inhabers (mit-)benutzt;
  • ein sonstiger Fall des Missbrauchs der Datenbank oder der Überschreitung der Nutzungsrechte vorliegt.

8.4 In allen Fällen wird der Händler vor der Sperrung rechtzeitig, spätestens jedoch mit deren Wirksamwerden, unterrichtet (Abmahnung). Eine Sperrung kann aufgehoben werden, wenn der die Sperre auslösende Umstand beseitigt ist.

8.5 Verstößt der Händler trotz Abmahnung erneut schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8, ist S&S Internet Systeme berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Händler dauerhaft von dem Angebot auszuschließen.

§ 9 Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung

9.1 Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom Händler eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Händler verantwortlich. S&S Internet Systeme ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des Händlers noch sonst in dessen Auftrag tätig. Gemäß § 7 TMG ist S&S Internet Systeme nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

9.2 Der Händler verpflichtet sich insbesondere, bei der Gestaltung der eingestellten Inhalte die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen. Der Händler verpflichtet sich weiter, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z. B. beleidigende, verleumderische, volksverhetzende oder pornographische) oder kreditgefährdende Inhalte zugänglich zu machen.

9.3 Der Händler stellt S&S Internet Systeme von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der S&S Internet Systeme-Website durch den Händler gegen S&S Internet Systeme geltend machen. Der Händler übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch S&S Internet Systeme einschließlich sämtlicher Gerichts- und angemessener Anwaltskosten.

9.4 Der Händler wird S&S Internet Systeme auch von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus der auch nur behaupteten Verletzung der in Ziffer 9.1 und 9.2 genannten Verpflichtungen resultiert, entsprechend der Regelung in Ziffer 9.3 freistellen.

§ 10 Verfügbarkeit des Angebotes

10.1 S&S Internet Systeme leistet eine Verfügbarkeit der Datenbank von über 90 % bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit in diesem Sinne bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und Daten daraus abgerufen werden können.

10.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Zeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen von S&S Internet Systeme nicht abwendbaren Ursachen. Hierzu gehören z. B. Notfallmaßnahmen, um eine Virenverbreitung zu unterbinden. Diese Zeiten wird S&S Internet Systeme wenn möglich auf der Website im Voraus ankündigen.

10.3 S&S Internet Systeme sichert keinerlei bestimmte Reichweite oder Verbreitung bei der Nutzung seiner Leistungen zu. Gegenstand der Leistungspakete sind vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen im Einzelfall jeweils allein die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Angebote, wie angeboten und im Rahmen ihrer Verfügbarkeit, jedoch ist weder ein Tätigwerden von S&S Internet Systeme, noch ein Erfolg geschuldet.

10.4 Beim Einstellen von Bilddateien haftet S&S Internet Systeme nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen.

§ 11 Haftung

11.1 S&S Internet Systeme und der Händler haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend anders geregelt.

11.2 S&S Internet Systeme haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Händlers (1) die S&S Internet Systeme oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch S&S Internet Systeme, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von S&S Internet Systeme eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von S&S Internet Systeme oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.3 S&S Internet Systeme haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt- Im Falle des Verzugs gilt eine Haftungsbegrenzung auf 5 % des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.4 Für Datenverluste des Händlers haftet S&S Internet Systeme, wenn der Händler durch Anfertigung von Backups oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von S&S Internet Systeme ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Ziffer 11.2 bleibt hiervon unberührt.

11.5 Soweit S&S Internet Systeme gemäß Ziffer 11.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 10.000, Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 5.000, Euro begrenzt.

11.6 Soweit S&S Internet Systeme gemäß Ziffer 11.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

11.7 In anderen als den in 11.2 bis 11.4 genannten Fällen ist die Haftung von S&S Internet Systeme unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

11.8 Soweit die Haftung von S&S Internet Systeme ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von S&S Internet Systeme.

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

12.1 Es stehen dem Händler keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit S&S Internet Systeme herrühren.

12.2 Händler kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur Forderung von S&S Internet Systeme stehen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach. Der Vertrag zwischen dem Händler und S&S Internet Systeme unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung meint grundsätzlich die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 und 2 BGB. Die Schriftform wird auch gewahrt durch die Übersendung einer PDF-Datei per Fax oder per E-Mail.

13.3 S&S Internet Systeme ist berechtigt, die Vertragsbeziehung als solche mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Händler berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zur angekündigten Vertragsübernahme zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit die Übertragung auf einen Dritten erfolgt, der ein mit S&S Internet Systeme im Sinne der § 15 ff. AktG. verbundenes Unternehmen ist und diese Übertragung nur der konzerninternen Umstrukturierung dient.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll soweit rechtlich möglich eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.