Ratgeber · Elektroauto

E-Auto-Förderung 2026: Gilt sie auch für EU-Neuwagen?

Seit 2026 bezuschusst der Bund private Haushalte, die ein neues Elektroauto oder einen sparsamen Plug-in-Hybrid kaufen oder leasen. Wo Sie das Auto kaufen, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass es vorher nirgends zugelassen war. Hier finden Sie die Regeln, die Stolperfallen beim Import und einen Rechner für Ihren voraussichtlichen Betrag.

Stand 10. Oktober 2026 · Grundlage sind die Förderrichtlinie vom 19.05.2026 sowie die Fördervoraussetzungen und FAQ des BAFA. Alle Angaben sind eine unverbindliche Einordnung, über die Förderung entscheidet allein das BAFA.

Wie viel Förderung kommt für Sie in Frage?

Drei Fragen, ein voraussichtlicher Betrag nach der Tabelle der Förderrichtlinie. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übertragen.

1. Welcher Antrieb?
2. Zu versteuerndes Einkommen Ihres Haushalts

Gemeint ist nicht das Bruttogehalt

Es zählt das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid. Es liegt meist deutlich unter dem Brutto.

So wird es berechnet

Je Person wird der Durchschnitt der letzten beiden Steuerbescheide gebildet. Leben Sie mit Ehe- oder Lebenspartner in einem Haushalt, werden beide Werte addiert. Das gilt auch für unverheiratete Paare mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, solange Sie nicht erklären, dass Sie dauerhaft getrennt wirtschaften.

3. Wie viele Kinder?

Es zählen Kinder mit Kindergeldanspruch, die bei der Erstzulassung des Autos jünger als 18 Jahre sind.

Ihre Einschätzung

Wählen Sie Ihre Einkommensstufe, dann sehen Sie hier Ihren voraussichtlichen Betrag.

Der Kaufort spielt keine Rolle

Die Förderrichtlinie sagt ausdrücklich, dass es unerheblich ist, in welchem Mitgliedstaat der EU das Fahrzeug erworben wurde. Ein EU-Neuwagen aus Belgien, Spanien oder Polen kann also genauso gefördert werden wie ein Auto vom Händler um die Ecke.

Die eigentliche Hürde ist eine andere: Das Auto muss als Neufahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen werden und darf vorher weder hier noch im Ausland zugelassen gewesen sein. Lassen Sie sich das bei einem Importfahrzeug vom Anbieter bestätigen.

Ob das Auto in der EU produziert wurde, spielt derzeit keine Rolle. Laut BAFA-FAQ wird geprüft, ob EU-Präferenzregeln später in das Programm aufgenommen werden. Vor einem Inkrafttreten will das BAFA darüber informieren.

Welche Fahrzeuge in Frage kommen

Gefördert werden neue Pkw der Klasse M1, gekauft oder geleast, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Einen Höchstpreis für das Fahrzeug gibt es nicht.

Fahrzeugarten und ob sie für die E-Auto-Förderung in Frage kommen
FahrzeugFörderung
Neuwagen vom deutschen HändlerNie zuvor zugelassen, Erstzulassung in Deutschland auf Sie. Voraussichtlich ja
EU-Neuwagen ohne Zulassung (Lager- oder Bestellfahrzeug)Sofern nie zugelassen, auch nicht mit Überführungs- oder Exportkennzeichen im Herkunftsland. Lassen Sie sich das vom Händler bestätigen. Voraussichtlich ja
Leasing eines NeuwagensSie bleiben mindestens 36 Monate Halter, auch wenn der Vertrag kürzer läuft. Voraussichtlich ja
Plug-in-Hybrid oder Range ExtenderNur mit höchstens 60 g/km CO₂ oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite in der Stadt und mit Erstzulassung bis 30. Juni 2027. Unter Bedingungen
TageszulassungWar bereits zugelassen, auch wenn nur für einen Tag. Nein
Vorführwagen oder WerkszulassungWar bereits zugelassen und ist damit kein Neufahrzeug im Sinne der Richtlinie. Nein
Jahreswagen oder GebrauchtwagenGefördert werden nur Neufahrzeuge. Nein

Tageszulassung mit Rabatt oder förderfähiger Neuwagen?

Tageszulassungen sind oft deutlich günstiger. Bei Elektroautos geht mit der Zulassung aber die Förderung verloren. Was sich für Sie mehr lohnt, hängt von Ihrem persönlichen Förderbetrag ab.

Tageszulassung

  • Der Preisvorteil steckt sofort im Kaufpreis.
  • Keine E-Auto-Förderung, weil das Auto schon zugelassen war.
  • Meist kurzfristig verfügbar.
  • Sie werden nicht als erster Halter eingetragen.

Förderfähiger Neuwagen

  • Voraussichtlich 3.000 € bis 6.000 € beim Elektroauto, je nach Einkommen und Kindern.
  • Das Geld kommt erst nach Zulassung und bewilligtem Antrag.
  • Sie sind erster Halter und behalten das Auto mindestens 36 Monate.
  • Kein Rechtsanspruch, die Förderung kann bei ausgeschöpften Mitteln enden.

Vergleichen Sie den Preisvorteil der Tageszulassung mit dem Betrag aus dem Rechner. Ist der Preisvorteil kleiner als Ihr voraussichtlicher Förderbetrag, kann der Neuwagen am Ende günstiger sein. Sicher ist der Zuschuss aber erst mit der Bewilligung.

So läuft die Förderung ab

  1. Betrag abschätzen

    Prüfen Sie mit dem Rechner und Ihren letzten beiden Steuerbescheiden, in welche Einkommensstufe Ihr Haushalt fällt.

  2. Fahrzeug prüfen

    Das Auto darf nie zugelassen gewesen sein. Bei Plug-in-Hybriden zählen die Werte aus der CoC. Unterlagen müssen auf Deutsch vorliegen oder beglaubigt übersetzt sein.

  3. Kaufen oder leasen und zulassen

    Das Auto wird ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland auf Sie als Halter zugelassen.

  4. Antrag stellen

    Erst nach der Zulassung und spätestens zwölf Monate danach, online über die Förderzentrale Deutschland mit Ihrer BundID.

  5. Auszahlung und Haltedauer

    Nach der Bewilligung wird der Zuschuss ausgezahlt. Das Auto bleibt mindestens 36 Monate in Ihrem Privatvermögen und auf Sie zugelassen.

Regeln für Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender werden geringer gefördert, voraussichtlich mit bis , und nur unter zusätzlichen Bedingungen.

  • Die Erstzulassung muss spätestens am 30. Juni 2027 erfolgen.
  • Eine von zwei Grenzen muss erfüllt sein: höchstens 60 g/km CO₂ (gewichtet kombiniert, CoC Ziffer 49.4) oder mindestens 80 km elektrische Reichweite in der Stadt (EAER city, CoC Ziffer 49.5).
  • Inserate nennen meist nur die kombinierte elektrische Reichweite. Maßgeblich ist der Stadtwert aus der CoC, lassen Sie sich das Dokument zeigen.
  • Bei Importfahrzeugen muss die CoC auf Deutsch vorliegen oder beglaubigt übersetzt sein.

Voraussetzungen für Sie

  • Sie sind volljährig und beantragen die Förderung als Privatperson mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts liegt bei höchstens 80.000 € ohne Kind. Die Grenze steigt um 5.000 € je Kind, höchstens bis 90.000 €.
  • Das Auto gehört zu Ihrem Privatvermögen und bleibt mindestens 36 Monate auf Sie zugelassen. Das gilt auch beim Leasing.
  • Die Förderung gibt es einmal je Person. Andere öffentliche Förderung für dasselbe Auto ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer der andere Fördergeber hat eine Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium. Fragen Sie im Zweifel beim BAFA nach.
  • Ausgeschlossen sind Personen in einem Insolvenzverfahren oder mit abgegebener Vermögensauskunft.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann die Förderung vorzeitig enden.

Häufige Fragen

Quellen

Stand 10. Oktober 2026. Wir prüfen die Angaben regelmäßig, das Programm kann sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind allein die Richtlinie und der Bescheid des BAFA.

Passendes Elektroauto gesucht?

Achten Sie im Inserat auf die Angebotsart: Für die Förderung kommen nur Neufahrzeuge ohne bisherige Zulassung in Frage, keine Tageszulassungen.